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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Nachmieter; Neuvermietung; Entlassung aus dem Mietvertrag
Leitsatz
Will der Mieter in eine altengerechte Wohnung umziehen, ist dies ein erheblicher Grund für den Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag. Dieser setzt eine Nachmietergestellung oder eine außerordentlich leichte Neuvermietungsmöglichkeit für den Nachmieter voraus, wie sie bei Wartelisten der Behörde für die betreffende Kategorie der Sozialwohnung gegeben ist.
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