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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; berechtigtes Interesse; geringer Mietzins
Leitsatz
Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung eines Mietvertrages liegt nicht vor, wenn die vom Mieter zu zahlende Miete nicht einmal die anfallenden Nebenkosten decken kann.
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