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Urteil Keine Rückbauverpflichtung bei DDR- Mietvertrag
Schlagworte
Keine Rückbauverpflichtung bei DDR- Mietvertrag
Leitsatz
Hat der Mieter einer Wohnung in den neuen Bundesländern bis zum 3. Oktober 1990 bauliche Veränderungen vorgenommen, so ist er zu dem Rückbau nicht verpflichtet, wenn diese Veränderung im gesellschaftlichen Interesse lag.
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