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Urteil Keine Nutzungsentschädigung bei vom Vermieter vereitelter Rückgabe
Schlagworte
Keine Nutzungsentschädigung bei vom Vermieter vereitelter Rückgabe; Schlüsselübergabe
Leitsatz
Der Vermieter hat dann keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn der Mieter unmißverständlich zu erkennen gegeben hat, daß er die Wohnung aufgibt, diese auch geräumt hat und die Schlüsselübergabe lediglich daran scheitert, daß der Vermieter den vereinbarten Übergabetermin nicht einhält.
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