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Urteil Keine Haftung des Vermieters für Wasserschäden
Schlagworte
Keine Haftung des Vermieters für Wasserschäden
Leitsatz
Der Vermieter ist nur verpflichtet, die im Hause verlegten Abflußrohre regelmäßig zu überprüfen, wenn schon häufiger Verstopfungen im Hauptabflußrohr aufgetreten sind.
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