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Urteil Hoferklärung, negative Wirkung der - für Rechtsnachfolger
Schlagworte
Hoferklärung, negative Wirkung der - für Rechtsnachfolger
Leitsatz
Die negative Hoferklärung wirkt auch dann für alle Rechtsnachfol ger im Sinne von BGHZ 118, 356 fort, wenn danach zeitweilig die sonstigen Voraussetzungen für ei ne Höferechtsfähigkeit nach § 1 HöfeO nicht erfüllt gewesen sind.
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