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Urteil Herausgabe eines Gebäudes als Scheinbestandteil eines Grundstücks


Schlagworte

Herausgabe eines Gebäudes als Scheinbestandteil eines Grundstücks; Verurteilung zur Herausgabe der Bereicherung nur bei Möglichkeit der Erfüllung; Nutzungsherausgabeanspruch

Leitsatz

§ 283 BGB gilt auch für Bereicherungsansprüche. Eine Verurteilung zur Herausgabe kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn feststeht, daß der Bereicherungsschuldner erfüllen kann oder für die Unmöglichkeit nach § 818 Abs. 4, § 819 Abs. 1, § 292 Abs. 1, § 989 BGB einzustehen hat.

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