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Urteil Haftung des Betreuers für Mietschulden des Betreuten
Schlagworte
Haftung des Betreuers für Mietschulden des Betreuten
Leitsätze
1. Unterläßt der Betreuer pflichtwidrig die Kündigung eines Mietverhältnisses des Betreuten (hier: von der Mutter "geerbte" wei tere Wohnung), haftet er gegenüber dem Betreuten auf Schadensersatz.
2. Der Schadensersatzanspruch des Betreuten auf Befreiung von Mietverbindlichkeiten kann vom Vermieter gepfändet werden und wandelt sich nach Ablehnung der Schadensersatzleistung in einen Zahlungsanspruch gegen den Betreuer um.
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