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Urteil Grundstückskaufvertrag
Schlagworte
Grundstückskaufvertrag; Nachbewertungsvereinbarung
Leitsatz
Ist in einem Grundstückskaufvertrag mit der Treuhandanstalt wegen der Schwierigkeit der Feststellung des Marktwerts eine Nachbewertung zu einem bestimmten Stichtag vereinbart, kann die Treuhandanstalt im Hinblick auf die zwischenzeitliche Ausweisung des verkauften Grundstücks als Bauland keinen höheren Kaufpreis fordern, wenn sich auch zum vereinbarten Nachbewertungszeitpunkt kein funktionierender Markt herausgebildet hat.
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