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Urteil Gesteigerter Betriebsbedarf als Kündigungsgrund
Schlagworte
Gesteigerter Betriebsbedarf als Kündigungsgrund
Leitsatz
Eine GmbH kann ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 564 b Abs. 1 BGB an der Kündigung haben, wenn die Wohnung für ihren Alleingesellschafter und Geschäftsführer benötigt wird (gesteigerter Betriebsbedarf).
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