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Urteil Fortsetzungsverlangen durch Klage
Schlagworte
Fortsetzungsverlangen durch Klage
Leitsatz
Der Mieter muß seinen materiell rechtlichen Anspruch (§ 564 c BGB) auf Fortsetzung des befristeten Mietverhältnisses mit einer Klage geltend machen, um eine Verlängerung des Mietverhältnisses durchzusetzen.
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