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Urteil Einzelrestitution von Grundstücken


Schlagworte

Einzelrestitution von Grundstücken; Ablösebetrag für untergegangenes dingliches Recht; unbekannter Rechtsinhaber

Leitsatz

Bei der Einzelrestitution von Grundstücken hat der Berechtigte für ein bei Überführung des Grundstücks in Volkseigentum untergegangenes dingliches Recht auch dann einen Ablösebetrag zu hinterlegen, wenn der Inhaber des Rechts unbekannt ist.

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