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Urteil Einzelrestitution von Grundstücken
Schlagworte
Einzelrestitution von Grundstücken; Ablösebetrag für untergegangenes dingliches Recht; unbekannter Rechtsinhaber
Leitsatz
Bei der Einzelrestitution von Grundstücken hat der Berechtigte für ein bei Überführung des Grundstücks in Volkseigentum untergegangenes dingliches Recht auch dann einen Ablösebetrag zu hinterlegen, wenn der Inhaber des Rechts unbekannt ist.
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