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Urteil Eintritt des Berechtigten in Bauvertrag durch staatlichen Verwalter
Schlagworte
Eintritt des Berechtigten in Bauvertrag durch staatlichen Verwalter
Leitsatz
Ein Bauvertrag, den ein staatlicher Verwalter nach dem 3. Oktober 1990 geschlossen hat, ist ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG. In diesen tritt der Berechtigte ein, soweit der Vertrag zum Zeitpunkt der Aufhebung der staatlichen Verwaltung noch nicht erfüllt worden ist.
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