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Urteil Eigentümerbeschluß
Schlagworte
Eigentümerbeschluß; Wohnungseigentümergemeinschaft; Verfahrensstandschaft; Sondereigentümer; Verwalter; Prozeßstandschaft
Leitsatz
Durch bestandskräftigen Eigentümerbeschluß kann die Wohnungseigentümergemeinschaft ermächtigt werden, Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Verwalter in gewillkürter Verfahrensstandschaft auch insoweit gerichtlich geltend zu machen, als Individualansprüche von Sondereigentümern betroffen sind. An einen gerichtlichen Vergleich, der Ansprüche aus dem Gemeinschaftseigentum und aus dem Sondereigentum erfaßt, ist auch der Sondereigentümer gebunden.
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