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Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Kündigung; Wegfall von Eigenbedarfsgründen
Leitsatz
Der Vermieter hat dem Mieter nach dem Ausspruch der Eigenbedarfskündigung ohne weitere Aufforderung einen späteren Wegfall der Eigenbedarfsgründe mitzuteilen.
Eigenbedarf zugunsten der Eltern der Lebensgefährtin (und Großeltern des gemeinsamen Kindes) kommt als Kündigungsgrund nur in besonderen Einzelfällen in Betracht.
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