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Urteil Darlegungslast
Schlagworte
Darlegungslast; Beweislast; geringes Angebot; Ausnutzen; Rückforderungsanspruch; Mietpreisüberhöhung
Leitsatz
Macht der Mieter einen Rückforderungsanspruch geltend und beruft er sich auf eine Mietpreisüberhöhung gem. § 5 WiStG, muß er in aller Regel im einzelnen dartun, welche Anstrengungen er unternommen hat, eine Wohnung zu finden, daß und warum es ihm nicht möglich war, auf ein anderes Mietobjekt auszuweichen.
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