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Urteil Darlegung einer Mangellage bei Großwohnungen
Schlagworte
Darlegung einer Mangellage bei Großwohnungen
Leitsätze
1. Für ungewöhnlich große Wohnungen besteht ein Teilmarkt im Sinne des § 5 WiStG, so daß der Mieter die Ausnutzung eines geringen Angebots durch den Vermieter darlegen und beweisen muß.
2. Die Darlegung der Wohnungssituation nur in einigen Bezirken (Grunewald, Dahlem und Wannsee) reicht nicht aus.
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