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Urteil Dachausbau
Schlagworte
Dachausbau; Begründung von Sondereigentum
Leitsatz
Wird einem Wohnungseigentümer durch allstimmigen Eigentümerbeschluß der Ausbau des Dachgeschoßes zu Wohnraum gestattet, kommt anstelle einer damit verbundenen formunwirksamen Einräumung von Sondereigentum die Umdeutung in ein Sondernutzungsrecht in Betracht, das allerdings immer nur in Verbindung mit mindestens einem Wohnungseigentumsrecht bestehen kann.
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