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Urteil Bodenreformgrundstück


Schlagworte

Bodenreformgrundstück; Zuteilung; Bewirtschaftung des Hofgrundstücks; Nachzeichnung; Verjährung des Auflassunganspruchs

Leitsatz

Daß der Erbe eines Begünstigten aus der Bodenreform vor Ablauf des 15. März 1990 einzelne Nächte im Haus des Verstorbenen verbracht und das Hofgrundstück bewirtschaftet hat, genügt nicht für eine Berechtigung nach Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c EGBGB.

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