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Urteil Betriebskostenabrechnung mit Erläuterung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung mit Erläuterung; Dachrinnenreinigung
Leitsätze
1. Die Abrechnung über Betriebskosten für eine preisfreie Wohnung bedarf weder einer Erläuterung noch der Angabe der Rechnungsdaten.
2. Bei der Betriebskostenabrechnung nach dem Abflußprinzip muß mindestens im Prozeß erläutert werden, warum Rechnungen aus anderen Jahren als dem Abrechnungsjahr einbezogen worden sind.
3. Kosten der Dachrinnenreinigung können nicht als Betriebskosten auf den Wohnraummieter umgelegt werden.
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