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Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Betriebskosten; Nebenkosten; Lüftungsanlage
Leitsatz
Im Mietvertrag nicht gesondert aufgeführte Kosten für eine Lüftungsanlage können auf die Mieter als Nebenkosten umgelegt werden.
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