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Urteil Bestätigung des infolge Genehmigungsverweigerung endgültig unwirksamen Rechtsgeschäfts
Schlagworte
Bestätigung des infolge Genehmigungsverweigerung endgültig unwirksamen Rechtsgeschäfts
Leitsätze
a) Auch das infolge einer Genehmigungsverweigerung endgültig unwirksame Rechtsgeschäft kann in entsprechender Anwendung des § 141 Abs. 1 BGB be stätigt werden.
b) Zur Bestätigung des formgerecht abgeschlossenen Vertrages reicht es aus, daß die Bestätigungsurkunde auf die Urkunde, die das zu bestätigende Rechtsgeschäft enthält, hinweist.
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