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Urteil Besitzrecht des Übertragungsempfängers aus "hängenden Kaufvertrag"
Schlagworte
Besitzrecht des Übertragungsempfängers aus "hängenden Kaufvertrag"
Leitsatz
Die Ansprüche und Rechte aus einem "hängenden Kaufvertrag" über ein Gebäude waren auch vor Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes übertragbar. Ihre Übertragung begründet ein Recht des Übertragungsempfängers zum Besitz von Gebäude und Grundstück gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks.
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