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Urteil Beschwerdewert
Schlagworte
Beschwerdewert; Feststellung der Anspruchsberechtigung
Leitsatz
Die Beschwer des Bekl. aus einem Urteil, durch das die Anspruchsberechtigung des Kl. nach § 108 Abs. 1 SachenRBerG festgestellt wird, ist nach dem Wert des bebauten Grundstücks zu bemessen.
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