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Urteil Befristetes Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel
Schlagworte
Befristetes Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel
Leitsätze
1. Die Regelung in einem auf ein Jahr befristeten Mietvertrag, daß er sich jeweils um drei Monate verlängert, falls er nicht unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt wird, ist auch bei einem längerfristigen Mietverhältnis zulässig.
2. Insoweit ist auch die Befristung zum Ende des Monats wirksam. § 565 Abs. 2 Satz 4 BGB steht dem nicht entgegen.
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