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Urteil Bauaufsichtliche Gebühr für Befreiung vom festgesetzten Nutzungsmaß
Schlagworte
Bauaufsichtliche Gebühr für Befreiung vom festgesetzten Nutzungsmaß; Tarifstelle 6343 c des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührenordnung
Leitsatz
Die Berechnung der Befreiungsgebühr für die Überschreitung der zulässige Geschoßfläche nach Tarifstelle 6343 c Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührenordnung mit 64 DM/m2 ist nach dem gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzip nicht zu beanstanden.
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