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Urteil Balkon
Schlagworte
Balkon; Wintergarten; Umbau; Sondernutzungsrecht; Verglasung
Leitsatz
Sind nach der Teilungserklärung die jeweiligen Wohnungseigentümer berechtigt, auf den ihrem Sondernutzungsrecht unterliegenden Balkonen jeweils im Rahmen der Bauvorschriften nach freiem Ermessen einen - nicht näher beschriebenen - Wintergarten zu errichten, so ist dies dahin auszulegen, daß der Balkon rundum verglast und als Innenwohnbereich genutzt werden darf, also das "Wohnen" in diesem Bereich gestattet ist.
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