Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Stichtagsregelung; Erwerb volkseigener Gebäude für Gewerbezwecke; Aufhebung des Nutzungsrechts
Leitsatz
Ein den Rücknahmetatbestand des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. b VermG erfüllender Erwerb volkseigener Gebäude für Gewerbezwecke auf der Grundlage des § 1 des Verkaufsgesetzes vom 7. März 1990 setzt voraus, daß der Erwerber bei Vertragsabschluß privater Handwerker oder Gewerbebetreibender war. Es bleibt offen, ob darüber hin-aus auch Fälle erfaßt werden, in denen die Aufnahme eines Handwerks- oder Gewerbebetriebs bei Vertragsabschluß sichergestellt war.
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