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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Gebäudeeigentümer; Hauskauf kraft Nutzungsrecht
Leitsatz
Ein als Gebäudeeigentümer im Grundbuch eingetragener Erwerber hatte eine in der Rechtswirklichkeit der DDR unangreifbare und da-her für den redlichen Erwerb ausreichende Position, wenn ihm für den im Februar 1990 beurkundeten Hauskauf zwar keine Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung erteilt, jedoch ein Nutzungsrecht an dem volkseigenen Grundstück verliehen worden war.
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