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Urteil Auskunftsanspruch
Schlagworte
Auskunftsanspruch; preisrechtlich zulässige Miete; Preisbindung; Stichtag; benutzbar; Dauerhaft zu Wohnzwecken nicht benutzbar
Leitsätze
Zum Auskunftsanspruch des Mieters über die preisrechtlich vor Vertragsabschluß zulässige Miete bei Benutzbarkeit der Wohnung zum Stichtag 3. Oktober 1990.
Zur Frage, unter welchen Umständen Räume auf Dauer zu Wohnzwecken nicht mehr benutzbar waren.
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