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Urteil Auskunft
Schlagworte
Auskunft; Auskunftsanspruch; Mietpreisbindung
Leitsatz
Ein Auskunftsanspruch des Mieters von preisgebundenem Wohnraum in den neuen Bundesländern gegen den Vermieter gem. § 242 BGB scheidet aus, wenn die Auskunft nach den gegebenen Umständen nicht mehr unschwer erteilt werden kann.
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