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Urteil Amtshaftung


Schlagworte

Amtshaftung; Amtspflicht zur Aussetzung der Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Anmeldung von Restitutionsansprüchen an dem gekauften Grundstück; Grundstücksverkehrsgenehmigung

Leitsatz

Hat der Berechtigte vermögensrechtliche Ansprüche angemeldet, so besteht, wenn der Verfügungsberechtigte das restitutionsbelastete Grundstück an einen Dritten veräußern will, die Pflicht der Genehmigungsbehörde, die nachgesuchte Grundstücksverkehrsgenehmigung für den abgeschlossenen Kaufvertrag nicht (sofort) zu erteilen, sondern das Genehmigungsverfahren bis zum bestandskräftigen Abschluß des Restitutionsverfahrens auszusetzen, auch dem Käufer gegenüber. Ein vom Schutzzweck der verletzten Amtspflicht erfaßter Schaden des Käufers entsteht jedoch nur, wenn der Erwerb oder die Weiterveräußerung des Grundstücks gerade wegen der nicht ausgeräumten "Restitutions-Risiken" erschwert oder vereitelt wird.

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