7 C 391/16 - Keine Minderung für nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen durch Großbaustelle
Leitsatz: 1.
Grundsätzlich stellen Baumaßnahmen in der Nachbarschaft keine Beeinträchtigungen
des vertragsgemäßen Gebrauchs der vermieteten Wohnung dar, so dass eine
Minderung ausscheidet.2.
Anders ist es nur bei besonders lärmintensiven Arbeiten (hier: Flügelglättarbeiten).
(Leitsätze
der Redaktion)