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Urteil Keine Minderung für nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen durch Großbaustelle
Schlagworte
Keine Minderung für nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen durch Großbaustelle
Leitsätze
1. Grundsätzlich stellen Baumaßnahmen in der Nachbarschaft keine Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der vermieteten Wohnung dar, so dass eine Minderung ausscheidet.
2. Anders ist es nur bei besonders lärmintensiven Arbeiten (hier: Flügelglättarbeiten).
(Leitsätze der Redaktion)
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