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31 C 44/18 - Erforderliche Konkretisierung von TagesordnungspunktenDer Fall: ...Eigentümergemeinschaft“. Unter TOP 11 war eine allgemeine...AG Potsdam14.02.2019
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11 C 44/18 - Duldung von Erhaltungsmaßnahmen nur bei festgestelltem Mangel, keine Duldungspflicht aus vertragswidriger NutzungLeitsatz: 1. Auch wenn in einem Vorprozess mit einem anderen Mieter der Vermieter zur Durchführung von Arbeiten in einer Nachbarwohnung verurteilt worden ist, folgt daraus nicht ohne Weiteres eine Verpflichtung des Mieters dieser Nachbarwohnung zur Duldung. 2. Eine vertragswidrige Nutzung (ungenehmigte Umbauarbeiten) durch den Mieter begründet keinen Anspruch des Vermieters, Instandsetzungsmaßnahmen in der Wohnung durchführen zu dürfen. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg27.08.2018
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III ZR 221/09 - Nur Übernahmeanspruch statt Entschädigung wegen wertmindernder Festsetzung im Bebauungsplan; eigentumsverdrängende fremdnützige Planung; weitere Geldentschädigung; unterbliebene Verwirklichung der gemeindlichen PlanungLeitsatz: a) Der von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung nach § 40 Abs. 1 BauGB betroffene Eigentümer, dem ein Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB zusteht, kann wegen § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann keine weitere Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde über einen langen Zeitraum die Verwirklichung der Planung nicht in Angriff nimmt und erklärt, auch aktuell keinen diesbezüglichen Umsetzungswillen zu haben. b) Die Fristenregelung des § 44 Abs. 4 BauGB ist auf den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB nicht anwendbar.BGH08.07.2010
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V ZR 85/06 - Anspruch der Berechtigten auf Gegenwert der Vermögensgegenstände; Abzug von erstattungsfähigen Aufwendungen des Verfügungsberechtigten bei investivem Verkauf; FreistellungsklauselLeitsatz: 1. Bei einem investiven Verkauf können Aufwendungen, die der Berechtigte dem Verfügungsberechtigten im Falle der Restitution gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten hätte, von dem für die zurückzuübertragende Sache erhaltenen, herauszugebenden Erlös abgezogen werden. 2. Eine Klausel im Kaufvertrag, wonach der Erwerber in diesem Fall zusätzlich zur Zahlung des Kaufpreises die von den Berechtigten dem Verfügungsberechtigten gem. § 9 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstattenden Aufwendungen zu erstatten hat ist gem. § 9 AGBG (jetzt: § 307 Abs. 1 BGB) unwirksam. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)BGH20.07.2007
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XI ZR 219/19 - Bürgschaft kein widerrufbarer VerbrauchervertragLeitsatz: Ein Bürge hat kein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 9. März 1993 - XI ZR 179/92, WM 1993, 683).BGH22.09.2020
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VIII ZB 44/18 - Verspätete Abgabe einer Erklärung im ProzesskostenhilfeverfahrenLeitsatz: Eine im Prozesskostenhilfeverfahren gesetzte Frist zur Vorlage von Belegen oder Unterlagen stellt keine Notfrist dar, so dass es auf ein etwaiges Verschulden des Begünstigten nicht ankommt. (Leitsatz der Redaktion)BGH09.10.2018
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V ZR 159/19 - Anwendung der Grundsätze über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft setzt keinen Bauträgervertrag vorausLeitsatz: ...erfolgt (Fortführung von Senat, Urteil vom 11...BGH14.02.2020
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VII ZR 75/11 - Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers wegen Mängeln der Werkleistung des Subunternehmers; Baumängel; Mangelbegriff; AbdichtungLeitsatz: Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht.BGH01.08.2013
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V ZR 356/96 - Grundbucheintragung von Volkseigentum ohne Berücksichtigung des Nacherben; Verfügungsbefugnis über zu Unrecht als Volkseigentum eingetragenes GrundstückLeitsatz: a) Die Nichtberücksichtigung eines Nacherben bei der Eintragung von Volkseigentum in das Grundbuch ist nach Art. 237 § 1 EGBGB zu beachten. b) § 8 VZOG in der Fassung des Registerverfahrensbeschleunigungsgesetzes schuf nicht die Befugnis, über ein Grundstück zu verfügen, das zu Unrecht als Volkseigentum im Grundbuch eingetragen war.BGH19.06.1998
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BVerwG 7 C 27.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; VollzugsauftragLeitsatz: Ein Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht, der ihre Verantwortlichkeit auch für Enteignungen nach der Gründung der DDR begründet, setzt voraus, daß sie selbst die Anweisung oder jedenfalls den Anstoß zur Durchführung der Enteignung des Vermögenswertes gegeben hat.BVerwG25.10.2001