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Urteil Zustimmung zu der Veräußerung des Wohnungseigentums
Schlagworte
Zustimmung zu der Veräußerung des Wohnungseigentums
Leitsatz
Die Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums ist nach Inkrafttreten des WEMoG auch dann gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten, wenn eine Teilungserklärung aus dem Jahre 2001 die „Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer“ vorsieht.
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