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Urteil Kein Abzug neu für alt durch Mangelbeseitigung bei fehlenden Gebrauchsnachteilen
Schlagworte
Kein Abzug neu für alt durch Mangelbeseitigung bei fehlenden Gebrauchsnachteilen
Leitsatz
Eine Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt aufgrund der Beseitigung eines Mangels kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Mangel sich relativ spät auswirkt und der Besteller keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste.
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