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Urteil Anspruch einer Mietermehrheit auf Untervermietungserlaubnis
Schlagworte
Anspruch einer Mietermehrheit auf Untervermietungserlaubnis
Leitsatz
Der Anspruch einer Mietermehrheit auf Erteilung der Erlaubnis zur teilweisen Gebrauchsüberlassung der Mietsache an einen Dritten setzt nach § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht voraus, dass das dafür erforderliche berechtigte Interesse bei sämtlichen Mietern vorliegt. Es reicht aus, dass es lediglich in der Person eines von mehreren Mietern gegeben ist.
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