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Urteil Unzulässigkeit der Berufung, Bezeichnung einer Berufungsbegründung als Entwurf
Schlagworte
Unzulässigkeit der Berufung, Bezeichnung einer Berufungsbegründung als Entwurf
Leitsatz
Bezeichnet der Berufungsführer die vollständig formulierte und unterschriebene Berufungsbegründung als Entwurf, kann der Schriftsatz als zulässige Berufungsbegründung angesehen werden. Im Zweifel ist dasjenige gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht.
(Leitsatz der Redaktion)
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