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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 197)

  1. 20 Re Miet 2/82 - Betriebskosten; preisgebundener Wohnraum
    Leitsatz: Eine Vereinbarung, wonach der Mieter verpflichtet wird, außer der Einzelmiete und den anteilsmäßig sich aus § 20 der Neubaumietenverordnung von 1970 ergebenden Betriebskosten anteilsmäßig auch die anderen sich aus der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung ergebenden Betriebskosten zu zahlen, ist auch dann unwirksam, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete) erhält.
    OLG Frankfurt
    23.07.1982
  2. 2 UH 2/81 - Mieterhöhung; ortsübliche Vergleichsmiete; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: Für das Gutachten im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 2 MHG ist eine Besichtigung der betroffenen Wohnung durch den Sachverständigen jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn dessen Feststellungen über die ortsübliche Vergleichsmiete auf der Besichtigung einer genügenden Zahl anderer Wohnungen von nahezu gleicher Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit innerhalb derselben Mietwohnanlage beruhen.
    OLG Celle
    27.04.1982
  3. 1 UH 1/82 - Mieterhöhungsverlangen; Vorlagebeschluss; Vorlegungsvoraussetzungen
    Leitsatz: Ein Rechtsentscheid kann nicht ergehen, wenn die bei Erlaß des Vorlagebeschlusses gegebenen Vorlegungsvoraussetzungen später entfallen. Das Oberlandesgericht ist zur Nachprüfung berechtigt, ob die Frage auf der Grundlage der im Vorlagebeschluß niedergelegten Rechtsansichten, Tatsachenfeststellungen und Würdigungen tatsächlicher Art des Landgerichts entscheidungserheblich ist. (nichtamtliche Leitsätze)
    OLG Braunschweig
    15.03.1982
  4. 1 UH 1/81 - Mieterhöhungsverlangen; Beifügen eines Sachverständigengutachtens
    Leitsatz: Dem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 MHRG, das sich auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stützt, ist das Gutachten im vollen Wortlaut beizufügen. Es genügt weder, daß in dem Mieterhöhungsverlangen auf das Ergebnis des Gutachtens verwiesen und dem Mieter die Einsichtnahme angeboten wird, noch, daß der Mieter nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens bei einem Beauftragten des Vermieters von dem Inhalt des Gutachtens Kenntnis nimmt, auch wenn dies innerhalb der Frist des § 2 Abs. 2 MHRG geschieht.
    OLG Braunschweig
    19.04.1982
  5. 62 S 73/82 - Heizung; Abwälzung der Beheizungspflicht auf den Mieter; Sammelheizung; Vermieterpflicht
    Leitsatz: Betrieb und Unterhaltung einer Sammelheizung obliegen allein dem Vermieter. Diese Verpflichtungen können auch nicht mietvertraglich wirksam auf den Mieter oder die Gemeinschaft der Mieter abgewälzt werden.
    LG Berlin
    08.11.1982
  6. 8 W RE Miet 4712/81 - Duldungspflicht, Wohngeld
    Leitsatz: Der Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 22. Juni 1981 - 8 W RE Miet 4340/80 - wird wie folgt ergänzt: 1. Bei der Prüfung der Frage, ob einem Wohnungsmieter eine Duldung von Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume gemäß § 541 a Abs. 2 Satz 1 BGB zugemutet werden kann, ist die Möglichkeit, Wohngeld in Anspruch zu nehmen, mit zu berücksichtigen. 2. Das Wohngeld ist als Teil des Gesamtnettoeinkommens des Mieters zu behandeln. Macht der Mieter von dem ihm zustehenden Anspruch auf Wohngeld keinen Gebrauch, muß er sich wegen der Duldungspflicht so behandeln lassen, als würde ihm Wohngeld gewährt. 3. Der Umfang der Duldungspflicht bestimmt sich nicht danach, ob der Mieter die durch die Wohnwertverbesserung bedingte Mieterhöhung im wesentlichen mit dem Wohngeld auffangen kann. Sondern es gelten die Grundsätze, die im Rechtsentscheid vom 22. Juni 1981 aufgestellt sind.
    KG
    28.05.1982
  7. 8 W RE Miet 2291/81 - Formvoraussetzung bei Mieterhöhungserklärung im öffentlich geförderten Wohnungsbau
    Leitsatz: 1. Zur Wirksamkeit der einseitigen Mieterhöhungserklärung noch § 10 Abs. 1 Satz 1 WoBindG ist neben der Erfüllung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG (Berechnung und Erläuterung der Mieterhöhung) erforderlich, daß dem von der Mieterhöhung betroffenen Mieter die in § 10 Abs. 1 Satz 3 bzw. Satz 4 WoBindG aufgeführten Nachweisungen so vollständig verschafft werden, daß er sofort die Möglichkeit hat, die Berechtigung der Mieterhöhung dadurch nachzuprüfen, daß er sie auf die von der Bewilligungsstelle anhand einer genehmigten Wirtschaftlichkeitsberechnung genehmigte Durchschnittsmiete zurückverfolgen kann. Für die Wirksamkeit der Mieterhöhungserklärung reicht es nicht, wenn der Mieter lediglich auf sein Recht auf Auskunft nach § 8 Abs. 4 WoBindG, § 29 NMV verwiesen wird. 2. Hat der Mieter bisher nicht die in Nr. 1 genannten Nachweisungen erhalten (was bei Zweitmietern oder späteren Mietern der Fall sein kann), so ist auch eine Mieterhöhungserklärung wegen gestiegener Betriebskosten unwirksam, wenn der Vermieter der Mieterhöhungserklärung lediglich einen Auszug einer Wirtschaftlichkeitsberechnung oder eine Zusatzberechnung zur letzten Wirtschaftlichkeitsberechnung als Nachweis für die gestiegenen Betriebskosten beifügt.
    KG
    03.03.1982
  8. 63 S 339/81 - Verhältnis von Abmahnung und Kündigung; Gebrauchsüberlassung/an Dritte (vertragliche Genehmigung); Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b BGB (unerlaubte Untervermietung); Kündigung/wegen Pflichtverletzung des Mieters (unerlaubte Untervermietung); Untervermietung/unerlaubte als Kündigungsgrund; Kündigung/wegen unerlaubter Untervermietung; Abmahnung/als Voraussetzung für Kündigung; Kündigung/Unterlassungsauffassung; Unterlassungsklage/Voraussetzung für Kündigung; Untervermietungserlaubnis/Versagung durch Vermieter
    Leitsatz: 1. Hat der Vermieter in der Vergangenheit wiederholte Untervermietungen durch den Mieter stets nachträglich genehmigt, hat er damit durch schlüssige Handlung ein generelles Untermietinteresse der Mieter im Sinne des § 549 BGB anerkannt, dem er nur aus wichtigem Grund widersprechen kann. 2. Bei einer von beiden Mietvertragsparteien verschuldeten getrübten Atmosphäre sind an Vertragsverstöße, die eine Kündigung der Vermieter nach sich ziehen sollen, strenge Anforderungen zu stellen, wobei es dem Vermieter zumutbar ist, den Mieter bei Vertragsverstößen auf Unterlassung zu verklagen, ehe es zum stärksten Mittel der Kündigung des Mietverhältnisses kommt.
    LG Berlin
    23.03.1982
  9. 63 S 34/82 - Dachantenne, Duldungspflicht des Vermieters; Außendachantenne; Dachbodenantenne; Rundfunkempfang; Fernsehempfang; Rechtsvorgänger, Zustimmung; Gleichbehandlung
    Leitsatz: Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Duldung einer Außendachantenne, wenn mit einer Dachbodenantenne kein befriedigender Empfang zu erzielen ist, dies gilt insbesondere dann, wenn anderen Mietern bereits die Installation von Dachaußenantennen gestattet worden ist.
    LG Berlin
    23.07.1982
  10. 63 S 412/81 - Duldung von Modernisierungsarbeiten; Modernisierungsmaßnahme; Kastendoppelfenster; Isolier-Kunststoff- Fenster
    Leitsatz: Ein Mieter ist nicht verpflichtet, den Einbau dreifachverglaster Isolier-Kunststoff-Fenster anstelle von vorhandenen Einfach- und Kastendoppelfenstern zu dulden, wenn die jährliche Heizkostenersparnis zu dem jährlichen Mehraufwand an Mietzins in keinem objektiv angemessenen Verhältnis steht.
    LG Berlin
    08.06.1982