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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 197)
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63 S 203/81 - Entgelt für vorzeitige Vertragsentlassung; keine Bereicherung; Beendigung/vorzeitige des Mietverhältnisses; Mietaufhebung/Zahlung des Mieters für vorzeitige; Überlegungsfrist/der Neuvermietung; vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses/Zahlung des Mieters fürLeitsatz: Eine Vereinbarung, wonach der Mieter, der noch zwei Jahre an den Mietvertrag gebunden wäre, an den Vermieter für die vorzeitige Mietaufhebung etwa zwei Monatsmieten zahlt, widerspricht weder den Mietpreisvorschriften für Altbauwohnraum, noch stellt diese eine unzulässige Vertragsstrafe dar.LG Berlin16.02.1982
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9 C 770/81 - Kabelfernsehen; Antennenempfang/Modernisierung; Modernisierung/Breitbandkabel; Modernisierung/Kabelfernsehen; Breitbandkabel/Modernisierung; Duldung von Modernisierungsmaßnahmen/Kabelfernsehen; Fernsehempfang/Modernisierung; Gemeinschaftsantenne/Modernisierung; Kabelfernsehen/Modernisierung; Mieterhöhung/Modernisierung; Rundfunkempfang/Modernisierung; Verbesserung (i.S.v. § 541 b BGB); Wohnwertverbesserung/KabelfernsehenLeitsatz: Aufgrund der unvorhersehbaren Auswirkungen und Belastungen für Kabelfernsehteilnehmer besteht eine Duldungspflicht des Mieters hinsichtlich des Einbaus einer Kabelfernsehantenne nur bei mehrheitlichem Einverständnis der Mieter des Hauses.AG Tempelhof-Kreuzberg19.02.1982
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4 ReMiet 12/81 - Schönheitsreparaturen-Klausel, Zulässigkeitsvoraussetzung für RechtsentscheidLeitsatz: Ist eine bestimmte Frage aus dem Recht der Mietverträge über Wohnraum (hier: Gültigkeit einer Formularklausel über Schönheitsreparaturen im Lichte des AGBGes) bereits generell für alle Wohnungsmietverhältnisse entschieden worden, so ist es nicht zulässig, dieselbe Rechtsfrage erneut zum Rechtsentscheid vorzulegen, wenn lediglich die Frage gestellt wird, ob der schon ergangene Rechtsentscheid auch für eine besondere Vertragsart gelte (hier für Mietverträge über sog. Sozialwohnungen). Eine erneute Vorlage ist nur statthaft, wenn das Landgericht von dem vorhandenen Rechtsentscheid abweichen will; eine solche Absicht muß zu dem Vorlagebeschluß unter Mitteilung der genauen Zielrichtung dargelegt und begründet werden.OLG Hamm24.02.1982
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10 C 64/82 - Modernisierung; Handwerkerzutritt durch einstweilige Verfügung; Zumutbarkeit bei krankem Mieter; Kündigung des MietersLeitsatz: 1. Die Duldung von Modernisierungsarbeiten nach § 541 a Abs. 2 BGB kann im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. 2. Zur Frage der Zumutbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen, wenn der Mieter kränklich ist. 3. Zur Frage, ob der Vermieter Modernisierungsarbeiten verschieben muß, wenn der Mieter gekündigt hat.AG Neukölln25.02.1982
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5 UH 1/82 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Anschrift/des Vermieters einer Vergleichswohnung; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnung; Name/von Mieter und Vermieter einer Vergleichswohnung; Unwirksamkeit/einer Mieterhöhungserklärung; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/VergleichbarkeitLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen noch § 2 Abs. 2 Satz 3 MHRG ist unwirksam, wenn hinsichtlich der als vergleichbar benannten Wohnungen weder die Namen der Mieter noch die Namen und Anschriften der Vormieter angegeben sind.OLG Oldenburg25.02.1982
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5 UH 1/82 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Anschrift/des Vermieters einer Vergleichswohnung; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnung; Name/von Mieter und Vermieter einer Vergleichswohnung; Unwirksamkeit/einer Mieterhöhungserklärung; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/VergleichbarkeitLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 II 3 MHRG ist unwirksam, wenn hinsichtlich der als vergleichbar benannten Wohnungen weder die Namen der Mieter noch die Namen und Anschriften der Vermieter angegeben sind.OLG Oldenburg25.02.1982
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8 REMiet 5/81 - Vermietung von Wohnraum an Ausländer; Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete; WirtschaftsstrafgesetzLeitsatz: 1. Bei der Vermietung von Wohnraum an Ausländer ist ein Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete, der mit der Eigenschaft der Mieter als Ausländer begründet ist, unzulässig. 2. Ob eine nicht unwesentliche Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete i. S. des § 5 Absatz 1 Satz 2 Wirtschaftsstrafgesetz vorliegt, beurteilt sich bei ausländischen Mietern nach den gleichen Kriterien wie bei deutschen Mietern. 3. Bei der Beurteilung, ob ein Entgelt i. S. des § 5 Absatz 1 Satz 2 Wirtschaftsstrafgesetz unangemessen hoch ist sind die Grundmiete und das Entgelt für Nebenleistungen zusammenzurechnen.OLG Stuttgart26.02.1982
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Allg. Reg. 115/81 - - Eigenbedarfskündigung; Haushaltsangehöriger; Pflegeperson; Kündigung; Berechtigtes InteresseLeitsatz: Der (betagte) Vermieter, der Wohnraum für eine in seinen Hausstand aufzunehmende Hilfsperson beansprucht, hat regelmäßig bereits denn ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn aufgrund äußerer Umstände mit einiger Sicherheit damit gerechnet werden kann, daß er die Dienste in naher Zukunft für seine Lebensführung (Pflege und Wartung) benötigt.BayObLG02.03.1982
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Allg. Reg. 115/81 - Eigenbedarfskündigung (Pflegeperson); Hilfsperson/des Vermieters; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b Abs. 1 BGB (Aufnahme einer Pflegeperson); Pflegeperson/Aufnahme als Kündigungsgrund; Kündigung/wegen Aufnahme einer PflegepersonLeitsatz: Der (betagte) Vermieter, der Wohnraum für eine in seinen Hausstand aufzunehmende Hilfsperson beansprucht, hat regelmäßig bereits dann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn aufgrund äußerer Umstände mit einiger Sicherheit damit gerechnet werden kann, daß er die Dienste in naher Zukunft für seine Lebensführung (Pflege und Wartung) benötigt.BayObLG02.03.1982
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20 ReMiet 1/82 - Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Darlegung der ortsüblichen Miete bei gemeinnützigen WohnungsunternehmenLeitsatz: 1. Die Darlegung, daß eine verlangte Mietzinserhöhung für Wohnungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen die angemessene Miete nach § 7 WGG nicht überschreitet, ist kraft Gesetzes keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Mieterhöhungsverlangens (Anschluß an Oberlandesgericht Hamm, Rechtsentscheid 4 ReMiet 4/81 vom 14. 7.1981). 2. Auch die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen dürfen sich für die Darlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Mietpreisspiegel beziehen, in die die Mieten der gemeinnützigen Unternehmen nicht eingegangen sind.OLG Frankfurt,03.03.1982