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63 S 277/81 - Fälligkeit der Heizkostennachzahlung; Betriebskostenabrechnung; Heizkosten; Flächen, beheizteLeitsatz: Ein Mieter ist bei der Angabe unrichtiger beheizter Flächen regelmäßig nicht in der Lage, an deren Stelle die richtigen Quadratmetergrößen anzusetzen; die Angabe der richtigen Flächen ist aber Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung.LG Berlin14.12.1982
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63 S 277/81 - Heizkostenabrechnung; Umlegungsmaßstab/Heizkosten; beheizte Fläche/Umlegungsmaßstab; Fläche/beheizte; Heizkostenabrechnung/Umlegungsmaßstab; Sammelheizung/Umlegungsmaßstab; Umlegung/von Heizkosten; Zentralheizung/Umlegungsmaßstab; Bankzinsen/Verzugsschaden; Verzugsschaden/Bankkredit; Fälligkeit/Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/Fälligkeit; Flächenangabe/HeizkostenabrechnungLeitsatz: 1. Ist kein Umlegungsmaßstab für die Abrechnung der Heizkosten einer Sammelheizung eindeutig vereinbart, gehen aber die Parteien von einer Umlage entsprechend der beheizten Fläche aus, so ist - solange die beheizten Flächen in der Abrechnung quadratmetermäßig nicht richtig angegeben werden - eine Heizkostennachzahlung nicht fällig. 2. Wird ein höherer als der gesetzliche Zinssatz von 4 % (§ 288 BGB) geltend gemacht, so muß nicht nur dargelegt werden, daß mit Bankkredit zu höherem Zinssatz gearbeitet wird, sondern auch, daß der Kredit in Bezug auf das Schuldnerverhalten aufgenommen wurde.LG Berlin14.12.1982
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10 C 473/82 - Mietminderung/Darlegungslast; Beweislast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Darlegungslast/für die Voraussetzungen einer Mietminderung; Feuchtigkeitsschäden/Entlastungsbeweis; Mängel der Mietsache/Beweislast; Minderung des Mietzinses/Beweislast; Nässe/Darlegungslast; Pilzbelag/Entlastungsbeweis; Schimmel/Entlastungsbeweis; Verschulden/Beweislast bei Mängeln; Minderungsquote/FeuchtigkeitLeitsatz: Grundsätzlich trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Mietzinsminderung gemäß § 537 BGB. Bestreitet der Vermieter die Minderungsbefugnis, weil der Mieter den Mangel verschuldet habe, trifft den Vermieter insoweit die Darlegungs- und Beweislast, wenn die Mängelentstehung dem Gefahrenbereich und der Sachkenntnis des Mieters entzogen ist.AG Tempelhof-Kreuzberg15.12.1982
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10 C 673/82 - Mietminderung wegen Feuchtigkeit; Mängel der Mietsache; Feuchtigkeit; Schimmel; NässeschädenLeitsatz: Zur Frage der Berechtigung einer Mietminderung aufgrund von Feuchtigkeitsschäden in der Mietwohnung.AG Tempelhof-Kreuzberg15.12.1982
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9 C 669/82 - Töpfermäßige Reinigung von Öfen; Instandhaltungspflicht Ofen, Reinigung; Betriebskosten/Ofenreinigung; Instandsetzung/Ofenreinigung; Kachelöfen/töpfermäßige Reinigung; Mietvertrag/Ofenreinigungsklausel; Obhutspflicht des Mieters/Ofenreinigung; Ofenreinigung/Pflicht der Mieter; Reinigung der Öfen/Pflicht des Mieters, Säuberung der Öfen/Pflicht des Mieters; töpfermäßige Reinigung von Kachelöfen/Pflicht des Vermieters; Altbau/Ofenreinigung; Altbau/Kachelofenreinigung; Altbau/töpfermäßige ReinigungLeitsatz: Der Mieter ist hinsichtlich der Säuberung von Kachelöfen lediglich verpflichtet, die Rückstände der von ihm verwendeten Brennstoffe sowie eine mögliche Verschmutzung der Außenseiten des Ofens zu beseitigen. Bei preisgebundenen Altbauwohnungen ist der Vermieter grundsätzlich zur Reinigung der Öfen verpflichtet.AG Tempelhof-Kreuzberg15.12.1982
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65 T 120/82 - Aufwendungsersatz/Kostenvorschuß; Instandsetzung/Kostenvorschuß; Kostenvorschuß/für Mängelbeseitigung; Küche/Heizmöglichkeit; Mängelbeseitigungskosten/Vorschußanspruch; Ofen/Küche; Heizmöglichkeit/Küche; Vorschuß/für MängelbeseitigungLeitsatz: Ist der Mieter unter den Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 BGB berechtigt, Mängel der Mietwohnung selbst zu beheben und vom Vermieter Aufwendungsersatz zu verlangen, so kann er auch einen Kostenvorschuß in Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen beanspruchen.LG Berlin17.12.1982
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6 C 861/82 - Heizöltank; Instandsetzungspflicht des Vermieters - Heizöltank; Heizöltank - Instandsetzungspflicht; mitvermietete Einrichtungen; Vormieter - Einrichtungen als mitvermietete Sachen; Gegenstand des Mietvertrages - vom Vormieter hinterlassene Einrichtungen; Formularklausel - mitvermietete Einrichtungen des VormietersLeitsatz: Der Vermieter ist jedenfalls dann zur Instandsetzung der vom Vormieter zurückgelassenen Einrichtungen verpflichtet, wenn der Mieter nicht bei Abschluß des Mietvertrages darauf aufmerksam gemacht wurde, daß diese nicht mitvermietet werden. Eine anderslautende formularmäßige Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam.AG Wedding20.12.1982
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4 U 25/82 - Mieterhöhungsverlangen; Teil-Inklusiv-MieteLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHRG, mit dem die Zustimmung zu einer bestimmten Netto-Kaltmiete und zugleich die Einwilligung zur Vorauszahlung von Betriebskosten verlangt wird, ist, wenn nach dem Mietvertrag eine Teil-Inklusiv-Miete vereinbart worden ist, neben der an Betriebskosten lediglich ein bestimmter Betrag für Wasser- und Sielgebühren zu zahlen ist, jedenfalls dann unwirksam, wenn es den Mietern keinen hinreichend sicheren Aufschluß darüber gibt, in welchem Umfang das Erhöhungsverlangen sich auf die vorbezeichnete Vertragsänderung richtet und zu welcher Höhe es sich auf § 2 MHRG stützt.HansOLG Hamburg20.12.1982
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4 U 1/82 - Sozialer Wohnungsbau; Kostenmiete; Wirtschaftlichkeitsberechnung; NachwirkungsfristLeitsatz: 1. Die neugebildete Kostenmiete für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung, an der nachträglich Wohnungseigentum begründet und für die eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 5 a Abs. 1 Satz 2 NMV (1970) aufgestellt worden ist, bedarf der Genehmigung der Bewilligungsstelle nach § 5 a Absatz 3 Satz 1 NMV (1970). 2. Hierfür ist es nicht erheblich, ob die öffentlichen Mittel vorzeitig zurückgezahlt worden sind, wenn die Nachwirkungsfrist gemäß § 16 Absatz 1 WoBindG noch nicht verstrichen ist.HansOLG Hamburg20.12.1982
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12 C 710/82 - Positive Vertragsverletzung; Beweissicherungsverfahren; Kosten; Schönheitsreparaturen; Geltendmachung vermeintlicher RechteLeitsatz: Zur Frage der Kostentragung eines Beweissicherungsverfahrens, das vom Mieter in Zusammenhang mit geforderten Schönheitsreparaturen eingeleitet worden ist.AG Wedding21.12.1982