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Suchergebnis Urteilssuche (161 - 170 von 197)

  1. 62 S 127/82 - Terrassen- bzw. Loggienanstrich durch den Mieter; Renovierung, Schönheitsreparaturen, Farbanstrich, Farbabweichung, positive Vertragsverletzung, Schadenersatzanspruch des Vermieters
    Leitsatz: Bei Wänden eines Hauses, die von außen zu sehen sind und deren Farbanstrich das Bild der gesamten Hausfassade bestimmt, muß der Mieter den Farbanstrich dem der übrigen Terrassen und Balkone des Hauses anpassen.
    LG Berlin
    15.11.1982
  2. 4 U 181/81 - Überschreitung der örtlichen Vergleichsmiete; Berechnung der Wesentlichkeitsgrenze
    Leitsatz: 1 ) a) Der Ausgangswert für die Berechnung der Wesentlichkeitsgrenze im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 WiStG ist die konkret für die in Frage stehende Wohnung ermittelte örtliche Vergleichsmiete. b) Eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 % ist nicht unwesentlich. (Anschluß an Oberlandesgericht Stuttgart, Rechtsentscheid Az. 8 Re Miet 1/81 vom 7. Juli 1981) 2) Liegt eine Mietpreiserhöhung nach § 5 WiStG vor, so ist die Vereinbarung nichtig, soweit der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt (Anschluß an die Rechtsentscheide des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 7. Juli 1981 und des Oberlandesgerichts Karlsruhe Az. 3 RE-Miet 11/81 vom 2. Februar 1982).
    HansOLG Hamburg
    15.11.1982
  3. BVerwG 8 C 84.80 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Instandsetzungskosten, vorweggenommene; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsaufwand; Alteinrichtung
    Leitsatz: Bei der Berechnung des preisrechtlich zulässigen Mieterhöhungsbetrages (Wertverbesserungszuschlag) gemäß § 11 AMVOB nach Modernisierung eines Wohngebäudes (hier: Einbau einer zentralen Heizungsanlage anstelle bisher vorhandener Öfen) sind von dem Modernisierungsaufwand weder ersparte (aktuelle oder vorweggenommene) Instandsetzungskosten noch ein "Restwert" der ersetzten Alteinrichtung abzuziehen.
    BVerwG
    19.11.1982
  4. 62 S 100/82 - Hunde- und Katzenhaltung; Tierhaltung; vertragswidriger Gebrauch; Erlaubnis; Zustimmung; Unterlassungsanspruch
    Leitsatz: Eine Mietvertragsklausel, wonach Tierhaltung, insbesondere Hunde- und Katzenhaltung, der Erlaubnis des Vermieters bedarf, ist gültig. Sie gilt auch insoweit, als sie eine Einschränkung der Katzenhaltung zur Folge hat.
    LG Berlin
    22.11.1982
  5. 10 C 518/82 - Fristlose Kündigung/unpünktliche Mietzahlung; Positive Vertragsverletzung; Unvermögen zur Leistung; Verschulden; Unzumutbarkeit; Zahlungsfähigkeit
    Leitsatz: Eine regelmäßig verspätete Mietzinszahlung, die nicht vom Mieter verschuldet ist, rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung; der Mieter trägt an der verspäteten Mietzinszahlung dann kein Verschulden, wenn sein Lohn später ausgezahlt wird, als die Miete fällig ist.
    AG Schöneberg
    22.11.1982
  6. 5 C 552/82 - Ofenreinigung; Mietvertrag/Ofenreinigungsklausel; Instandsetzung/Ofenreinigung; Instandhaltung/Ofenreinigung; preisgebundener Wohnraum/Ofenreinigung; Reinigung von Öfen/Pflicht des Mieters; Säuberung der Öfen/Pflicht des Mieters; Obhutspflicht des Mieters/Ofenreinigung; töpfermäßige Reinigung/Pflicht des Vermieters
    Leitsatz: Wird dem Mieter durch mietvertragliche Klausel die regelmäßige und rechtzeitige übliche Reinigung der Öfen auferlegt, so ist die Klausel - da im Zweifel zuungunsten des Verwenders auszulegen - dahingehend zu verstehen, daß nur die durch den täglichen Gebrauch notwendige Reinigung, nicht aber die in größeren Abständen erforderliche Grundreinigung durch einen Fachmann geschuldet wird.
    AG Tiergarten
    22.11.1982
  7. 65 S 186/82 - Stichtagsmiete, Verjährung; Erstattung; preisrechtswidrige Mietzahlungen; Verjährung, Unterbrechung; rückwirkende Herabsetzung; Feststellungsklage; Mietpreisstelle
    Leitsatz: 1. Der Antrag des Mieters auf Herabsetzung der Stichtagsmiete nach § 2 Abs. 1 I. BMG n.F. unterbricht nicht die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung preisrechtswidriger Mietzahlungen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 I.BMG. 2. Auch die rückwirkende Herabsetzung der Stichtagsmiete unterbricht nicht die Verjährung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 1. BMG.
    LG Berlin
    23.11.1982
  8. 4 ReMiet 10/82 - Mieterhöhung durch Kapitalkostenumlage; Mieterhöhung; Kapitalkosten; erhöhte; Kapitalkostenumlage; Wesentlichkeitsgrenze; Überschreitung der
    Leitsatz: Eine Mieterhöhung nach § 5 MHG (durch Umlage gestiegener Kapitalkosten auf die Mieter) wird nicht begrenzt durch die Vorschrift des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG), nach der es ordnungswidrig ist, für die Vermietung von Wohnraum unangemessen hohe, nämlich solche Entgelte zu fordern, die Entgelte, die für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art in derselben oder in einer vergleichbaren Gemeinde üblicherweise gezahlt werden, nicht unwesentlich übersteigen (Überschreitung der sogenannten Wesentlichkeitsgrenze).
    OLG Hamm
    23.11.1982
  9. 4 REMiet 10/82 - Mieterhöhung durch Kapitalkostenumlage; Mieterhöhung; Kapitalkosten, erhöhte; Kapitalkostenumlage; Wesentlichkeitsgrenze, Überschreitung der
    Leitsatz: Eine Mieterhöhung nach § 5 MHG (durch Umlage gestiegener Kapitalkosten auf die Mieter) wird nicht begrenzt durch die Vorschrift des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG), nach der es ordnungswidrig ist, für die Vermietung von Wohnraum unangemessen hohe, nämlich solche Entgelte zu fordern, die Entgelte, die für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art in derselben oder in einer vergleichbaren Gemeinde üblicherweise gezahlt werden, nicht unwesentlich übersteigen (Überschreitung der sogenannten Wesentlichkeitsgrenze).
    OLG Hamm
    23.11.1982
  10. 5 C 645/82 - Anspruch auf Beheizung nach Vertragsende; Beendigung des Mietverhältnisses - Fortdauer der Gebrauchsgewährungspflicht; Gebrauchsgewährungspflicht - Umfang nach Beendigung des Mietverhältnisses; Räumung; Rückgabe der Mietsache; Heizung - Pflicht des Vermieters zur H. auch nach Beendigung des Mietverhältnisses; Beheizung - Pflicht des Vermieters auch nach Beendigung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses muß der Vermieter noch seinen Pflichten, z. B. der Beheizung der Räume, nachkommen.
    AG Schöneberg
    24.11.1982