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Urteil unwirksame Kosten für Mieter bei Kanal- oder Leitungsverstopfung
Schlagworte
unwirksame Kosten für Mieter bei Kanal- oder Leitungsverstopfung; Formularmietvertrag
Leitsatz
Die Bestimmung eines vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrages über Wohnraum, nach der, wenn bei Kanal- oder Leitungsverstopfungen in dem Hause, in dem sich die Mietwohnung befindet, der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann, alle Mieter anteilig für die Kosten der Schadensbehebung haften, ist unwirksam.
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