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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Gutachten eines Sachverständigen
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 MHRG ist auch dann zulässig, wenn ihm das Gutachten eines Sachverständigen beigefügt ist, der für Grundstücks- und Gebäudeschätzungen öffentlich bestellt oder vereidigt ist.
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