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Urteil Auskunft über Stichtagsmiete
Schlagworte
Auskunft über Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; Mietberechnung; Auskunftspflicht; Mietauskunft
Leitsatz
Der Vermieter ist zwar grundsätzlich verpflichtet, Auskunft über die Stichtagsmiete zu geben; der Mieter kann jedoch keine vollständige Mietberechnung hinsichtlich der Grundmiete, der Mehrbelastungszuschläge und der Heizkosten verlangen.
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