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Urteil Zugangsgewährung zum Hausverteiler, Mietminderung bei fehlendem Internet
Schlagworte
Zugangsgewährung zum Hausverteiler, Mietminderung bei fehlendem Internet
Leitsätze
1. Der Vermieter ist verpflichtet, zur Freischaltung eines DSL-Anschlusses Zugang zum Telefon-Hausverteiler zu gewähren.
2. Wird der Zugang vom Vermieter verhindert, ist wegen des fehlenden Internetanschlusses ein Mietmangel anzunehmen, der eine Minderung von 5 % rechtfertigt.
(Leitsätze der Redaktion)
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