15a C 99/16 - Zugangsgewährung zum Hausverteiler, Mietminderung bei fehlendem Internet
Leitsatz: 1. Der Vermieter ist
verpflichtet, zur Freischaltung eines DSL-Anschlusses Zugang zum
Telefon-Hausverteiler zu gewähren.2. Wird der Zugang vom
Vermieter verhindert, ist wegen des fehlenden Internetanschlusses ein
Mietmangel anzunehmen, der eine Minderung von 5 % rechtfertigt.
(Leitsätze
der Redaktion)