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Urteil Unmöglichkeit der Nutzung wegen öffentlich-rechtlicher Beschränkungen
Schlagworte
Unmöglichkeit der Nutzung wegen öffentlich-rechtlicher Beschränkungen
Leitsatz
Wenn eine Nutzung der Räume wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit nicht in Betracht kommt, ist es dem Mieter nicht zuzumuten, die Räume zu beziehen und das Einschreiten der Behörde abzuwarten.
(Leitsatz der Redaktion)
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