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Urteil Anspruch auf Erteilung einer Untermieterlaubnis, berechtigtes Interesse für Gebrauchsüberlassung an Dritte


Schlagworte

Anspruch auf Erteilung einer Untermieterlaubnis, berechtigtes Interesse für Gebrauchsüberlassung an Dritte

Leitsatz

Berechtigt ist jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang steht. Zur Beurteilung, ob ein wichtiger Grund zur Ablehnung der Untermieterlaubnis vorliegt, sind Angaben erforderlich, die es dem Vermieter ermöglichen, zu prüfen, ob personenbezogene Gründe gegen die Erlaubnis vorliegen.

(Leitsatz der Redaktion)

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